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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,15784
BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84 (https://dejure.org/1984,15784)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1984 - 2 StR 362/84 (https://dejure.org/1984,15784)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1984 - 2 StR 362/84 (https://dejure.org/1984,15784)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes bei Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung - Zulässigkeit des Unterstellens eines Gesamtvorsatzes - Annahme mehrerer Taten bei fehlender Feststellung eines Gesamtvorsatzes

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Auszug aus BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84
    Kann kein Gesamtvorsatz festgestellt werden, so sind mehrere Taten anzunehmen (BGHSt 23, 33, 35; BGH Strafverteidiger 1981, 125, 126 mit Zitaten; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84
    Kann kein Gesamtvorsatz festgestellt werden, so sind mehrere Taten anzunehmen (BGHSt 23, 33, 35; BGH Strafverteidiger 1981, 125, 126 mit Zitaten; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von …

    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur insoweit, als es um die Feststellung der objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung geht (vgl. u.a. BGHSt 23, 33, 35; BGH Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 362/84).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 696/87

    Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" - Voraussetzung für die Annahme einer …

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" kann zwar auf die Feststellungen zu den objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung Anwendung finden (BGH, Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 362/84; Meyer-Goßner NStZ 1986, 103), also auch auf die Feststellung der Tatsachen, die Rückschlüsse auf den Gesamtvorsatz zulassen (BGH NStZ 1983, 311; BGH StV 1984, 242, 243;… BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 2, 8).
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