Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2006 - 2 StR 364/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge; Begründung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unzulässig mangels hinreichender Begründung der Verfahrensrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2
Unzulässige Revision bei Unzulässigkeit der allein erhobenen Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 20.10.2006 - 2 StR 364/06
Da die Sachrüge nicht erhoben ist, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 StR 432/05). - BGH, 22.11.2005 - 1 StR 432/05
Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 20.10.2006 - 2 StR 364/06
Da die Sachrüge nicht erhoben ist, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 StR 432/05).
- BGH, 29.09.2021 - 4 StR 98/21
Verwerfung der Revision als unzulässig
Da die Sachrüge nicht erhoben ist, muss die Revision daher insgesamt als unzulässig verworfen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2006 ? 2 StR 364/06 mwN).
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