Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2018 - 2 StR 366/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Begehung sämtlicher verfahrensgegenständlicher Taten unmittelbar nach Ablauf der Bewährungszeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Begehung sämtlicher verfahrensgegenständlicher Taten unmittelbar nach Ablauf der Bewährungszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.05.2021 - 2 StR 457/20
Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung: Persönlichkeitsstörung im …
Die Entscheidung über die Kompensation für die festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bleibt von der Aufhebung des Strafausspruchs unberührt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 StR 366/17, juris Rn. 7). - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …
Die Entscheidung über die Kompensation für die festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bleibt von der Aufhebung des Strafausspruchs unberührt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 StR 366/17, juris Rn. 7).
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