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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2823
BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51 (https://dejure.org/1953,2823)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1953 - 2 StR 372/51 (https://dejure.org/1953,2823)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1953 - 2 StR 372/51 (https://dejure.org/1953,2823)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 512/51

    Anwendung des Bundesstraffreiheitsgesetzes auf wegen gewerbsmässiges Zollvergehen …

    Auszug aus BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 2.8.1951, 3 StR 512/51 undvom 6.12.1952, 5 StR 176/52) sind auch Devisenvergehen keine Steuervergehen im Sinne des § 12 StrFG; dies trifft insbesondere auf die verbotene Einfuhr und Ausfuhr der VO Nr. 235 zu, und zwar ohne Unterschied, ob es sich um Ein- und Ausfuhr von Devisen im eigentlichen Sinn oder um verbotene Warenein- und -ausfuhr handelt.
  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 2.8.1951, 3 StR 512/51 undvom 6.12.1952, 5 StR 176/52) sind auch Devisenvergehen keine Steuervergehen im Sinne des § 12 StrFG; dies trifft insbesondere auf die verbotene Einfuhr und Ausfuhr der VO Nr. 235 zu, und zwar ohne Unterschied, ob es sich um Ein- und Ausfuhr von Devisen im eigentlichen Sinn oder um verbotene Warenein- und -ausfuhr handelt.
  • BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Dazu zählt aber nicht die verbotene Wareneinfuhr nach Art I, VIII des MilRegG Nr. 53, so dass der Beschwerdeführer insoweit nicht hätte verurteilt werden dürfen (Urt. d. BGH v. 23.1.1953 - 2 StR 372/51).
  • BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54

    Rechtsmittel

    Hat er weitere Straftaten begangen, so bleibt auch der Schuldspruch wegen an sich amnestiefähiger Delikte bestehen, wenn die zu bildende Gesamtstrafe die Straffreiheitsgrenze überschreitet (vgl. vor allem BGH 2 StR 372/51 vom 30. Januar 1953).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 594/52

    Rechtsmittel

    Die Frage der Straffreiheit bestimmt sich insoweit also nicht nach § 12, sondern nach § 3 StFG, also nach der Höhe der zu erwartenden Strafen (BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 372/51 vom 23. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953).
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 598/52

    Rechtsmittel

    Insoweit steht das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 einer Verurteilung entgegen (BGH Urteile 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 372/51 vom 23. Januar 1953).
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