Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Berücksichtigung weiterer Taten des Angeklagten als Indiz: in dubio pro reo) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtswidrige Einbeziehung des Verdachts der Begehung weiterer Raubüberfälle in die richterliche Gesamtwürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Rechtswidrige Einbeziehung des Verdachts der Begehung weiterer Raubüberfälle in die richterliche Gesamtwürdigung - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verdachtstatsachen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafrechtrechtlicher Zweifelssatz in dubio pro reo
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unbewiesene Straftaten dürfen Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen - Vermutete weitere Straftaten dienen nicht als Indiz für weitere Tatbegehung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.03.2016 - 2 KLs 4430 Js 26370/15
- BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 88
- StV 2017, 653
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16
Dies gilt auch für die Begehung vergleichbarer weiterer Straftaten, aus der Schlussfolgerungen zum Nachteil des Angeklagten im konkreten Fall gezogen werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 435/15).
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 501/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Indiztatsachen, aus denen Schlussfolgerungen zum Nachteil eines Angeklagten gezogen werden, müssen zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 4 StR 132/15, juris Rn. 9; vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16, NStZ-RR 2017, 88;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 82 mwN).
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