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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,897
BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50 (https://dejure.org/1952,897)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1952 - 2 StR 38/50 (https://dejure.org/1952,897)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 (https://dejure.org/1952,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche Kriegslage. Der Denunzierte wurde ins KL Neuengamme verbracht, wo er den Tod fand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
    Haben mehrere Personen denselben strafrechtlichen Erfolg gemeinsam auf verschiedene Weise verursacht, so sind sie je nach ihrer inneren Leitung zur Tat und zum Taterfolg (Willensrichtung, Tatherrschaft, Interesse am Taterfolg, Umfang der eigenen Tatbestandsverwirklichung) Mittäter (Nebentäter), Anstifter oder Gehilfen - vgl BGH Urteil vom 12. Februar 1952 1 StR 59/50; MDR 52, 308 -, Wollten die Angeklagten Kessler und Langhoff - wie es nach den bisherigen Feststellungen den Anschein hat - die Entscheidung über das Schicksal des v.R. ganz der Entschließung der Gestapo anheimgeben, so hätten sie mit Gehilfenvorsatz gehandelt.
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
    Wie in dem zum Abdruck bestimmten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1952 1 StR 563/51 - vgl auch BGHSt 1, 391 ff - näher ausgeführt ist, gaben weder die VO vom 28. Februar 1933 noch die Anordnungen des Reichssicherheitshauptamtes der Gestapo einen Freibrief, mit den "Staatsfeinden" unter Mißachtung der einfachsten, zum unantastbaren Kernbereich des Rechts gehörenden Gebote der Menschlichkeit zu verfahren.
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
    Wie in dem zum Abdruck bestimmten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 1952 1 StR 563/51 - vgl auch BGHSt 1, 391 ff - näher ausgeführt ist, gaben weder die VO vom 28. Februar 1933 noch die Anordnungen des Reichssicherheitshauptamtes der Gestapo einen Freibrief, mit den "Staatsfeinden" unter Mißachtung der einfachsten, zum unantastbaren Kernbereich des Rechts gehörenden Gebote der Menschlichkeit zu verfahren.
  • RG, 16.04.1942 - 2 D 77/42

    "Öffentlich" i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 (zweiter Fall) KriegssonderstrafrechtsVO. …

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
    Die Einweisung des v.Reichel in das Konzentrationslager Neuengamme wäre deshalb euch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn wegen seiner "staatsfeindlichen Einstellung" die "Schutzhaft" als staatspolizeiliche Maßnahme hätte verhängen dürfen - strafbar (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO) war seine Äusserung nicht einmal bei Zugrundelegung des Begriffs der Ersatzöffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte -.
  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage - …

    Der Bundesgerichtshof hat sich dem in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl z.B. 1 StR 837/51 von 10. Juni 1952, zum Abdruck bestimmt; 2 StR 38/50 von 10. Juni 1952).

    Diese Behandlung während des Strafvollzugs lässt die Widerrechtlichkeit der vom Angeklagten verursachten Strafmassnahmen besonders deutlich hervortreten (vgl BGHSt 1, 391, 395 ff [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50]; 3 StR 546/51 vom 23. August 1951; 3 StR 1155/51 vom 17. April 1952; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; vgl RG JW 1925 S 973 Nr. 24).

    Dabei ist zu bemerken, dass schon die Vorstellung des Angeklagten genügt hätte, möglicherweise rechtswidrig zu handeln (BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952; vgl überdies BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; BGH NJW 1952 S 593 Nr. 26).

    In diesem Sinn war ihn zuzumuten, die Beschuldigten vor dem ihnen drohenden Unrecht zu retten (BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952).

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …

    Wenn und soweit in Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 - etwas anderes ausgedrückt werden sollte, würde diese Rechtsmeinung den Senat wegen der zeitlich früher ergangenen Entscheidung BGKSt Bd. 2 S 234 nicht binden und auch durch den Beschluß des Großen Senats nicht vorgezeichnet sein.
  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52

    Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der …

    Diese Widerrechtlichkeit erblickt das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum darin, dass die Gestapo willkürlich nach ihrem Belieben mit den Verhafteten verfuhr, sie insbesondere unter menschenunwürdigen Verhältnissen in einem Keller zusammenpferchte und ihnen alle Sicherungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere jede Verteidigungsmöglichkeit verschloss (vgl. BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952); das Ausmass der geübten Willkür tritt insbesondere darin hervor, dass die Mehrzahl dieser Häftlinge von der Gestapo ohne rechtliches Verfahren getötet wurde.

    Wenn der Angeklagte seit Mitte 1944 seine Genossen bei der Gestapo anzeigte, so handelte er rechtswidrig; denn er lieferte dadurch die Angezeigten bewusst der Verfolgung durch die damalige politische Polizei des nationalsozialistischen Staates, einer Macht der Willkür und Gewalt, und damit der nahen Gefahr aus, als Staatsfeinde ausserhalb des Rechts gestellt zu werden und eine willkürliche Behandlung mit unabsehbaren Folgen dulden zu müssen (BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952).

  • BGH, 24.06.1953 - VI ZR 7/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat tritt der Auffassung des 2. Strafsenats (Urteil 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952) bei, daß normaler Weise widerrechtlich handelt, wer im Jahre 1944 einen anderen wegen einer staatsfeindlichen Äußerung bei der Gestapo anzeigte.

    Damit handelte auch jeder, der im Jahre 1944 einen anderen wegen einer "staatsabträglichen" Äußerung bei der Gestapo anzeigte, rechtswidrig (so zutreffend Urteil BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952).

  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 24/51

    Denunziation einer Lehrerin wegen schwerer Differenzen mit der Hamburger …

    Das wäre ein reiner Verbotsirrtum (BGH Urt vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50) Er schliesst die Schuld nur aus, wenn er unvermeidbar ist.

    Wie der Senatim Urteil vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 - entschieden hat, kann sich der Angeklagte zu seiner Rechtfertigung nicht auf die jedem Staatsbürger zustehende Befugnis berufen, strafbare Handlungen zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden zu bringen.

  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 36/50

    Rechtsmittel

    Dagegen war A.s' Einlieferung in ein Konzentrationslager durch die Gestapo nach Verbüßung der ihm auferlegten Strafe widerrechtlich und zwar schon wegen des unmenschlichen Haftvollzugs, der damals jedem Konzentrationslagerinsassen drohte - Urt. des Senats vom 10. Juni 1952 2 StR 38/50; vgl. auch BGHSt 2, 234; BGH Urt. v. 18. Dezember 1952 4 StR 46/50 -.

    Auf dieses Urteil sowie auf die Urteile des Senats vom 10. Juni 1952 2 StR 38/50 und 2 StR 69/51 (LG Aurich 2 Ks 12/50) wird verwiesen.

  • BGH, 05.06.1953 - 2 StR 97/50

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat, der bisher nicht Stellung genommen hat, sieht keinen Anlass, von der einhelligen Rechtsansicht der anderen Strafsenate abzuweichen, oder über die Rechtsfrage gemäss § 137 GVG die Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen herbeizuführen, und zwar schon deshalb nicht, weil der Anzeigende, der durch eine wahrheitsgemässe Anzeige den Freiheitsentzug des Angeschuldigten herbeiführt, in aller Regel gar nicht mittelbarer Täter, sondern - je nach seiner inneren Haltung zur Tat und zum Taterfolg - Mittäter (Nebentäter), Anstifter oder Gehilfe an der Freiheitsberaubung ist (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1952 2 StR 38/50 S 9/10).

    Unter der erwähnten Voraussetzung wäre deshalb die Einweisung des J. in das "Gelb-Kreuz Lager" auch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn zunächst nur wegen seiner "staatsfeindlichen Einstellung" eingeschritten und die "Schutzhaft" gegen ihn als staatspolizeiliche Massnahme zulässig in eigener Zuständigkeit verhängt hätte (vgl. dazu das vorerwähnte Urteil des Senats 2 StR 38/50 S 4/5).

  • BGH, 07.10.1952 - 2 StR 48/50

    Rechtsmittel

    Wie in dein zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50 - ausgeführt ist, kann sich der Angeklagte zu seiner Rechtfertigung nicht auf die jedem Staatsbürger zustehende Befugnis berufen, eine strafbare Handlung zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden zu bringen.

    Dabei wird das Landgericht Gelegenheit haben, auch die Ausführungen der Revisionsrechtfertigung hiezu zu berücksichtigen Wegen der hiebei zu beachtenden rechtlichen Gesichtspunkte wird auf das genannte Urteil des Senats 2 StR 38/50 verwiesen.

  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 248/52

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen …

    Für den Nachweis des inneren Tatbestandes genügt es daher, dass der Täter bei Anspannung der ihm möglichen Einsicht hätte erkennen können und müssen, dass die willkürliche und ohne jede Rechtsgarantie vorgenommene Freiheitsentziehung durch die Gestapo mit den Grundsätzen wahrer Gerechtigkeit nicht in Einklang stand (vglUrteil vom 10. Juni 1952 - 2 StR 38/50).
  • LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen …

    Dass der BGH hier den Nachweis, dass der Vorsatz des Täters auch die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung umfasse, für unerheblich hält, ergibt sich auch aus seiner Bezugnahme auf sein Urteil vom 10.6.1952 - 2 StR 38/50 -, auf das die oben erörterte Entscheidung in BGHSt 3, 125 übrigens mit dem Bemerken hinweist, dort sei möglicherweise eine andere Auffassung über den notwendigen Inhalt des Vorsatzes bei der Freiheitsberaubung vertreten worden.
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51
  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 440/55

    Rechtsmittel

  • LG Hamburg, 08.06.1953 - 5/53

    Denunziation einer Lehrerin wegen schwerer Differenzen mit der Hamburger …

  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 46/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 91/50

    Rechtsmittel

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