Rechtsprechung
| BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Bewertung des Tötungsvorsatzes
Verfahrensgang
- BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 03.11.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 22.06.1977 - 2 StR 381/76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67
Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76
Damit verträgt es sich nicht, daß das Schwurgericht bei dem Angeklagten nur bedingten Vorsatz annimmt; denn bedingter Vorsatz setzt einen Sachverhalt voraus, bei dem der Täter einen bestimmten Erfolg, hier den Tod, weder antrebt noch als notwendige Folge seines Handelns ansieht, sondern ihn nur für möglich hält und billigt (BGHSt 21, 283).
- BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung …
In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -). - BGH, 01.06.1978 - 4 StR 125/78
Mörderische Verdeckungsabsicht in Fällen einer grundsätzlich bedingt …
Bedingter Vorsatz setzt einen Sachverhalt voraus, bei dem der Täter einen bestimmten Erfolg, hier den Tod, weder anstrebt noch als notwendige Folge seines Handelns ansieht, sondern ihn nur für möglich hält und billigt (BGHSt 21, 238; BGH, Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 - BGH, Urteil vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 -).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1977 - 2 StR 381/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Rücknahme eines Rechtsmittels bei einer ersichtlich labilen Strafgefangenen ohne Rücksprache mit dem Verteidiger
Verfahrensgang
- BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 03.11.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 22.06.1977 - 2 StR 381/76
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus BGH, 22.06.1977 - 2 StR 381/76
Der Senat sieht deshalb im Anschluß an die in BGHSt 18, 257 angestellten Erwägungen die Zurücknahme des Rechtsmittels durch das Schreiben des Angeklagten vom 1. Juli 1976 nicht als wirksam an.
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1976 - 2 StR 381/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtliche Wirkung eines nach Rechtskraft des angefochtenen Urteils ergehenden Antrags des Generalbundesanwalts
Verfahrensgang
- BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 03.11.1976 - 2 StR 381/76
- BGH, 22.06.1977 - 2 StR 381/76
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.12.1977 - 2 ARs 434/77
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes aus dem Gesamtstrafenbeschluss des …
Hieran konnte der Beschluß des Oberlandesgerichts in Karlsruhe nichts mehr rechtswirksam ändern (vgl. Beschluß des Senats vom 3. November 1976 - 2 StR 381/76 -).
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