Rechtsprechung
| BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums bei irrtümlicher Annahme eines Rechts auf Auswahl und Konkretisierung von Geldschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 529
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 ff hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (…vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH, NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87). - BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 ff hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (…vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH, NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87
Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …
Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 ff hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (…vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH, NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 401/85
Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Abänderung eines …
Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 387/88
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 ff hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (…vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH, NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87).
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Allein schon wegen des Schuldumfangs hätte sich das Tatgericht mit der Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums, die in Fällen gewaltsamer Beitreibung einer Geldschuld in der Regel nahe liegt (BGH StV 1988, 529), im Urteil befassen müssen. - BGH, 27.07.1990 - 2 StR 335/90
Tatbestandsirrtum bei Glaube des Täters an einen Anspruch auf Übereignung der …
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, nach der ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. u.a. BGH NStZ 1982, 380;… BGH Urt. v. 22. August 1985 - 4 StR 401/85; v. 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87; v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 62 und § 249 Rdn. 9;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22).Der Tatrichter muß sich in einem solchen Fall deshalb in der Regel mit der Möglichkeit eines solchen Irrtums ausdrücklich auseinandersetzen (BGH, Beschl. v. 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88).
- BGH, 26.09.1990 - 2 StR 377/90
Voraussetzungen der räuberischen Erpressung - Aufhebung Strafausspruch
Vorsorglich sei dazu jedoch auf BGHSt 17, 87 ff und auf die sich daran anschließende ständige Rechtsprechung (…vgl. u.a. BGH, GA 1966, 211, 212; BGH NStZ 1982, 380; BGH, Urteile vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85 - und vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87 - sowie Beschluß vom 29. Juli 1988 - 2 StR 387/88 -) hingewiesen. - BGH, 05.09.1990 - 2 StR 394/90
Anforderungen an Absicht rechtswidriger Zueignung - Tatbestandsirrtum bei …
Im Anschluß an BGHSt 17, 87 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit eines Tatbestandsirrtums anerkannt, wenn der Täter - in Unkenntnis der Rechtslage, wonach ihm bei Gattungsschulden nicht das Recht auf Auswahl und damit Konkretisierung der Schuld zusteht - meint, er habe gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Übereignung der gerade in dessen Besitz befindlichen Geldscheine (vgl. BGH StV 1988, 529; BGH, Beschl. v. 26. April 1990 - 4 StR 186/90; v. 27. Juli 1990 - 2 StR 335/90;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 249 Rdn. 8, § 242 Rdn. 22). - KG, 09.11.1998 - 1 Ss 193/98 Dies gilt jedoch dann nicht, wenn - wie hier - die Urteilsgründe einen derartigen Irrtum naheliegend erscheinen lassen (vgl. BGH StV 1988, 529 m.N.).
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