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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4652
BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,4652)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 2 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,4652)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 2 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,4652)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums - …

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54
    Er hat auch in besonders gestalteten Ausnahmefällen den Mißbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses verneint, wenn der Täter dieses Verhältnis nicht zur Willensbestimmung der abhängigen Person oder zu ihrer Verführung benutzt hatte, etwa weil die Anregung zur unzüchtigen Handlung von einem geschlechtlich bereits erfahrenen selbständigen Mädchen ausgegangen war (3 StR 96/51 vom 29. März 1951 und 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein solches Verhalten des Ausbildenden für seine Strafbarkeit aus § 174 Abs. 1 Nr. 1: StGB (BGHSt 1, 55 und 71; 4, 297; 5, 147; NJW 51, 726).
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein solches Verhalten des Ausbildenden für seine Strafbarkeit aus § 174 Abs. 1 Nr. 1: StGB (BGHSt 1, 55 und 71; 4, 297; 5, 147; NJW 51, 726).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein solches Verhalten des Ausbildenden für seine Strafbarkeit aus § 174 Abs. 1 Nr. 1: StGB (BGHSt 1, 55 und 71; 4, 297; 5, 147; NJW 51, 726).
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 324/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54
    Er hat auch in besonders gestalteten Ausnahmefällen den Mißbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses verneint, wenn der Täter dieses Verhältnis nicht zur Willensbestimmung der abhängigen Person oder zu ihrer Verführung benutzt hatte, etwa weil die Anregung zur unzüchtigen Handlung von einem geschlechtlich bereits erfahrenen selbständigen Mädchen ausgegangen war (3 StR 96/51 vom 29. März 1951 und 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 419/54

    Rechtsmittel

    Im Anschluss an die reichsgerichtliche Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt die Frage aufgeworfen, ob nicht im Falle unzüchtiger Handlungen bei § 174 Nr. 1 StGB besondere Umstände dazu führen können und müssen, einen Missbrauch zur Unzucht zu verneinen (vgl BGHSt 1, 73, 124 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; BGHSt 4, 300; BGH in NJW 1951, 530, 726; 2 StR 392/54 vom 2. November 1954; s. auch5 StR 195/52 vom 10. April 1952).
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