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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5948
BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98 (https://dejure.org/1998,5948)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1998 - 2 StR 40/98 (https://dejure.org/1998,5948)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 2 StR 40/98 (https://dejure.org/1998,5948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 622
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …

    Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (…sog. psychische Beihilfe, vgl. BGHR StGB § 27 I Hilfeleisten 14 und 17; BGH NStZ 1998, 622).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung …

    Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622).

    Es ist fernliegend, dass sich der zur Tat bereits entschlossene G. durch das Verhalten der Angeklagten in irgendeiner Weise hätte beeinflussen lassen, zumal dieser bereits zuvor gemeinsam mit R. entsprechende Raubüberfälle begangen hatte (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 622).

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, die Tatbeteiligung des Angeklagten U. näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen und zu würdigen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 1998 ? 2 StR 40/98, NStZ 1998, 622).
  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei …

    Die im Rahmen der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis des M. Rj. vorliegend in Betracht kommende psychische Beihilfe, ist eine Form der Beihilfe, die den Täter in seinem Tatentschluss bestärkt; letztlich hat diese eine die Bereitschaft zur Tat bestärkende Wirkung (BGH, NStZ 1998, 622).
  • OLG Köln, 18.09.2025 - 24 U 51/25

    Schneeballsystem, Genossenschaftsbeteiligung, Anlageberatung

    Die psychische Hilfeleistung kann in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewusst ist (BGH, NStZ 1998, 622).
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