Rechtsprechung
| BGH, 08.09.1971 - 2 StR 402/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Urkundsbeweis im Strafprozess
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 08.09.1971 - 2 StR 402/71
Muß schon eine längere Urkunde, auf die es für die Entscheidung ankommen kann, in der Regel verlesen werden (BGHSt 11, 159), so war das hier um so mehr erforderlich, als nicht nur der Inhalt, sondern auch der Stil, bestimmte Ausdrücke und die Formulierungen für die Strafkammer von entscheidendem Gewicht waren.
- BGH, 25.06.1974 - 4 StR 21/74
Fortgesetzter Betrug - Notwendige Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat - …
In den übrigen Fällen kann es genügen, dem Angeklagten oder einer anderen geeigneten Beweisperson den Inhalt der Urkunden vorzuhalten und ihre Erklärungen dazu festzustellen; ein solcher Vorgang bedarf nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Urteile vom 23. Juli 1970 - 4 StR 234/70 - und vom 8. September 1971 - 2 StR 402/71 - bei Dallinger MDR 1972, 18).
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