Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1986 - 2 StR 41/86 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87
Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung
Dieser Entscheidung sind alle für die Strafzumessung wesentlichen Umstände zugrundezulegen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1986 - 2 StR 41/86 - speziell zur Strafempfindlichkeit des Angeklagten BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 3). - BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86
Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …
Bei der Entscheidung darüber, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, bedarf es - ebenso wie bei der entsprechenden Prüfung des minder schweren Falles (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHSt 26, 97, 98 f [BGH 19.03.1975 - 2 StR 53/75]; BGH, Urteil vom 21. November 1985 - 4 StR 547/85;Beschluß vom 2. Mai 1986 - 2 StR 41/86) - einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen; das schließt die Berücksichtigung persönlicher Umstände ein. - BGH, 12.09.1989 - 1 StR 398/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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