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| BGH, 15.12.1965 - 2 StR 414/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zwangsentfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal bei Vernehmung eines Zeugen - Erfordernis der Begründung des Beschlusses über die Entfernung des Anklagten - Faust als Waffe i.S.d. § 223a Strafgesetzbuch (StGB)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. …
Auszug aus BGH, 15.12.1965 - 2 StR 414/65
Das ist jedoch ausnahmsweise unschädlich; denn es besteht kein Zweifel, daß die Strafkammer den Angeklagten nach § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer hat abtreten lassen, weil sie befürchtete, daß die Zeugin in seiner Gegenwart nicht die Wahrheit sagen werde (vgl. BGHSt 15, 194). - BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 15.12.1965 - 2 StR 414/65
Der Verdacht, durch einen Teil dieser einheitlichen Aussage den Angeklagten begünstigt zu haben, kann die Anwendung des § 60 Nr. 3 StPO nicht rechtfertigen (vgl. BGHSt 1, 360).
- BGH, 01.08.1975 - 2 StR 336/75
Begründungslose Entfernung eines Angeklagten durch eine Strafkammer bei der …
Das Fehlen einer Begründung wäre zwar unschädlich, wenn keine Zweifel daran bestehen könnten, daß die Strafkammer den Beschwerdeführer aus dem Sitzungszimmer wegen der Befürchtung hat abtreten lassen, der Mitangeklagte M. werde in seiner Gegenwart nicht die Wahrheit sagen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1965 - 2 StR 414/65 - und vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 -).
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