Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1969 - 2 StR 417/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Vollendung eines Raubes
Wird zitiert von ...
- LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie …
Nach der Neufassung des § 60 StGB durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25.6.1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 645) wird in Rechtsprechung (BGH 1 StR 311/69 vom 9.9.1969 und 2 StR 417/69 vom 15.10.1969, beide Entscheidungen bei Dallinger, MDR 70, 12; BGH in NJW 70, 715; 71, 290; 72, 730; ferner OLG Stuttgart MDR 70, 190; OLG Frankfurt in NJW 70, 1140 und 71, 949; OLG München in NJW 70, 1141 und 71, 2275 und Schrifttum (Lackner-Maassen, StGB, 5.Aufl., Anm.2 d zu § 60; Schönke-Schröder, StGB, 15.Aufl., § 60 Randziffer 16; Horstkotte NJW 69, 601, 605 und JZ 70, 128; Baumgärtner MDR 70, 190; anders Dreher MDR 70, 965) die Ansicht vertreten, die Anrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung gemäss § 60 Abs. 1 StGB trete kraft Gesetzes "automatisch" ein, eines Ausspruchs im Urteilstenor bedürfe es hierfür nicht.
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