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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1965 - 2 StR 438/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5405
BGH, 24.11.1965 - 2 StR 438/65 (https://dejure.org/1965,5405)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1965 - 2 StR 438/65 (https://dejure.org/1965,5405)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1965 - 2 StR 438/65 (https://dejure.org/1965,5405)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Getrennte Revision gegen die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Delikte - Besitz von Diebeswerkzeug als bloße Vorbereitungshandlung zum nachfolgenden Diebstahl - Maßgeblichkeit des Vorsatzes bei Inbesitznahme des Diebeswerkzeugs - Unmittelbarer Zusammenhang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1961 - 4 StR 449/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1965 - 2 StR 438/65
    Die Rechtsprechung hat es auch abgelehnt, hierbei zwischen eigentlichem und uneigentlichem Diebeswerkzeug zu unterscheiden, weil dies nicht dem Sinn des § 245 a StGB entspreche, der keine Differenzierung in dieser Richtung enthalte (vgl. das unveröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 449/61 -).

    Dieselbe Auffassung liegt dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 449/61 - zugrunde.

  • RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34

    In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …

    Auszug aus BGH, 24.11.1965 - 2 StR 438/65
    Bereits das Reichsgericht hat in RGSt 69, 91 wegen der Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter die Möglichkeit von Gesetzeseinheit verneint.

    Danach kommt je nach Lage des einzelnen Falles Tateinheit oder Tatmehrheit in Betracht, Und zwar liegt, wie der Bundesgerichtshof - ebenfalls im Anschluß an die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 69, 91 - bereits wiederholt ausgesprochen hat, Tateinheit vor, wenn der Täter das Diebeswerkzeug mit dem Vorsatz an sich gebracht hat, damit einen schon beabsichtigten Einbruchsdiebstahl zu begehen.

  • BGH, 15.05.1968 - 2 StR 5/68

    Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch bei Aufenthaltsberechtigung des Täters …

    Nur im letztgenannten Falle hätte das Landgericht ein selbständiges Vergehen nach § 245 a StGB annehmen dürfen, im ersten dagegen wegen tateinheitlicher Begehung mit dem Nachschlüsseldiebstahl verurteilen müssen (…vgl. BGH Urt. vom 22. Dezember 1961 - 4 StR 449/61; Urt. vom 24. November 1965 - 2 StR 438/65;… Urt. vom 31. Januar 1968 - 2 StR 650/67).
  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 650/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1965 (2 StR 438/65) die - im Schrifttum teilweise vertretene - Auffassung abgelehnt, daß die Ansichnahme und Bestimmung des Werkzeugs zum Diebstahl als bloße Vorbereitungshandlung des nachfolgenden Zueignungsdelikts anzusehen sei.
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