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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5009
BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78 (https://dejure.org/1978,5009)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1978 - 2 StR 441/78 (https://dejure.org/1978,5009)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 (https://dejure.org/1978,5009)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausreichen der Feststellung der Anwendung von Gewalt bei einem Schuldspruch wegen versuchter Vergewaltigung - Freiwilligkeit des Rücktritts eines zur Vergewaltigung entschlossenen Täters bei Abstandnahme der Anwendung stärkerer Gewalt im Fall des Erkennen der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
    Daß die Strafkammer den Angeklagten, der die Zeugin gewaltsam an der Brust und am Geschlechtsteil abgetastet und sie gezwungen hatte, seinen Geschlechtsteil zu berühren, aufgrund dieser Handlungen nicht auch wegen - in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung begangener (zur Möglichkeit der Tateinheit vgl. BGHSt 1, 152) - sexueller Nötigung (§ 178 StGB) verurteilt hat, beschwert ihn nicht.
  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 504/72

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht, Entführung, Nötigung - Fahren ohne …

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
    Unfreiwillig ist der Rücktritt des zur Vergewaltigung entschlossenen Täters auch dann, wenn er erkennt, er könne infolge der Gegenwehr der Angegriffenen mit dem seinem Tatplan entsprechenden Maß an Gewalt nicht zum Erfolg kommen, und wenn er daraufhin davon Abstand nimmt, noch stärkere Gewalt anzuwenden (BGH, Urteile vom 15. März 1955 - 1 StR 638/54 -, vom 18. April 1961 - 5 StR 38/61 -, vom 12. Juli 1968 - 4 StR 257/68 - und vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72-).
  • BGH, 12.07.1968 - 4 StR 257/68

    Teilweiser Erfolg der Revision aufgrund nicht ausreichender Begründung der …

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
    Unfreiwillig ist der Rücktritt des zur Vergewaltigung entschlossenen Täters auch dann, wenn er erkennt, er könne infolge der Gegenwehr der Angegriffenen mit dem seinem Tatplan entsprechenden Maß an Gewalt nicht zum Erfolg kommen, und wenn er daraufhin davon Abstand nimmt, noch stärkere Gewalt anzuwenden (BGH, Urteile vom 15. März 1955 - 1 StR 638/54 -, vom 18. April 1961 - 5 StR 38/61 -, vom 12. Juli 1968 - 4 StR 257/68 - und vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72-).
  • BGH, 15.03.1955 - 1 StR 638/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
    Unfreiwillig ist der Rücktritt des zur Vergewaltigung entschlossenen Täters auch dann, wenn er erkennt, er könne infolge der Gegenwehr der Angegriffenen mit dem seinem Tatplan entsprechenden Maß an Gewalt nicht zum Erfolg kommen, und wenn er daraufhin davon Abstand nimmt, noch stärkere Gewalt anzuwenden (BGH, Urteile vom 15. März 1955 - 1 StR 638/54 -, vom 18. April 1961 - 5 StR 38/61 -, vom 12. Juli 1968 - 4 StR 257/68 - und vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72-).
  • BGH, 18.04.1961 - 5 StR 38/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1978 - 2 StR 441/78
    Unfreiwillig ist der Rücktritt des zur Vergewaltigung entschlossenen Täters auch dann, wenn er erkennt, er könne infolge der Gegenwehr der Angegriffenen mit dem seinem Tatplan entsprechenden Maß an Gewalt nicht zum Erfolg kommen, und wenn er daraufhin davon Abstand nimmt, noch stärkere Gewalt anzuwenden (BGH, Urteile vom 15. März 1955 - 1 StR 638/54 -, vom 18. April 1961 - 5 StR 38/61 -, vom 12. Juli 1968 - 4 StR 257/68 - und vom 22. Februar 1973 - 4 StR 504/72-).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Dem Landgericht kann also nicht entgegengehalten werden, es hätte zu Unrecht das Merkmal der Freiwilligkeit bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 38/83

    Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts auf Grund der Bitte einer …

    Wenn der Angeklagte dagegen meinte, er werde die Tat so, wie er sie geplant hatte, insbesondere mit dem Maß an Gewalt, das anzuwenden er sich entschlossen hatte, nicht vollenden können, war er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse; dann wäre sein Unternehmen am Widerstand der Geschädigten gescheitert und ihm am Ende nichts anderes übrig geblieben, als auf ihren Vorschlag einzugehen, so daß er unter äußerem Zwang und daher unfreiwillig gehandelt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1978 - 2 StR 441/78 - und vom 17. Februar 1981 - 5 StR 24/81).
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