Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 StGB
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen: gegen eine Anordnung der Maßregel sprechende Umstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs StPO, § 66 Abs 3 S StPO, § 66 Abs 3 S 2 StPO, § 66 Abs 4 S StPO
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften; Anordnung der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 10.05.2023 - 201 Js 661/22
- LG Aachen, 10.05.2023 - 65 KLs 2/23
- BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 340
- StV 2024, 653
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten: …
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
aa) Liegen die formellen Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB vor, so steht, ebenso wie bei einer Anordnung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris Rn. 4), die Entscheidung über den Maßregelausspruch im Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22, NStZ-RR 2023, 42, 45 mwN).Die Wirkung eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22, aaO mwN).
- BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11
Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
Dies gilt vor allem im Hinblick auf den gesetzgeberischen Zweck der Vorschrift, dem Tatgericht die Möglichkeit zu geben, sich ungeachtet der festgestellten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich dieser die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, juris Rn. 23). - BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22
Vorverurteilungen bei der Anordnung von Sicherungsverfahrung (Gesamtstrafe; …
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
Mangels Mitteilung der damaligen Strafzumessungserwägung ist ihm jedoch die weitere Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 179/22, juris Rn. 9) verschlossen, ob das niederländische Gericht bei einer allein auf diese 29 Einzeltaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gestützten Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zugemessen hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).
- BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02
Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
Mangels Mitteilung der damaligen Strafzumessungserwägung ist ihm jedoch die weitere Prüfung (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 179/22, juris Rn. 9) verschlossen, ob das niederländische Gericht bei einer allein auf diese 29 Einzeltaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gestützten Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zugemessen hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103). - BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
Wenngleich der zurückliegende Strafvollzug in den Niederlanden ihn nicht davon abgehalten hat, alsbald gleichgelagerte Straftaten zu begehen, bedarf dieser Umstand der näheren Erörterung (vgl. zum hohen Lebensalter eines Angeklagten auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 10). - BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Gerichts: zu …
Auszug aus BGH, 25.03.2024 - 2 StR 444/23
aa) Liegen die formellen Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB vor, so steht, ebenso wie bei einer Anordnung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 StR 466/16, juris Rn. 4), die Entscheidung über den Maßregelausspruch im Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22, NStZ-RR 2023, 42, 45 mwN).
- BGH, 12.09.2024 - 4 StR 23/24
Schwerer Raub (besonders schwerer Raub: Verwirklichung in der Phase zwischen …
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. März 2024 - 2 StR 444/23 Rn. 7;… Urteil vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22 Rn. 25;… Urteil vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20 Rn. 6 mwN). - LG Aachen, 04.12.2024 - 61 KLs 17/24 In Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 10.05.2023, Az. 65 KLs 2/23, sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2024, Az. 2 StR 444/23, wird die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 25.03.2024, Az. 2 StR 444/23, im Maßregelausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
- LG Bonn, 28.11.2024 - 50 KLs 9/24 Dabei hat das Tatgericht vor allem die Umstände zu berücksichtigen, die gegen eine Anordnung sprechen können (BGH, Beschluss vom 25.03.2024, 2 StR 444/23, BeckRS 2024, 14039 Rn. 7).
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