Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 22 StGB
Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Überweisungsbetrug) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Kontoeröffnungsbetrug: Vermögensschaden der Bank in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung - Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen vollendeten Kontoeröffnungsbetrugs und vollendeten Überweisungsbetrugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revision gegen eine Verurteilung wegen vollendeten Kontoeröffnungsbetrugs und vollendeten Überweisungsbetrugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.04.2010 - 67 KLs 17/09
- BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 160
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Zwar kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird. - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85
Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Zwar kann ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244 ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160 ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird. - BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von …
Auszug aus BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Was den "Überweisungsbetrug" im Fall II. 14 der Urteilsgründe anbelangt, hat das Landgericht übersehen, dass die betrügerische Überweisung nicht ausgeführt wurde, so dass auch insoweit nur ein versuchter Betrug vorliegt (vgl. BGH NJW 2008, 1394 f.).
- BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13
Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:; …
Da der Angeklagte zum Abzug des Erfolgshonorars von der auf sein Konto zu überweisenden Erbschaft berechtigt war, lag zumindest eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. zum sogenannten Kontoeröffnungsbetrug BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245 f.; Beschlüsse vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 167, und vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160). - BGH, 13.03.2025 - 4 StR 223/24
Betrug (Bewilligung eines Dispositionskredits: Irrtum, Abgrenzung zum …
Denn ein Vermögensschaden kann in Form der schadensgleichen Vermögensgefährdung bereits eintreten, wenn dem Täter unter Täuschung über seine Identität und Zahlungswilligkeit antragsgemäß von der Bank ein Überziehungskredit eingeräumt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 83/19 Rn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10 Rn. 3). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23
Betrug bei sogenannter Lastschriftreiterei, Ausfallrisiko im elektronischen …
Eröffnet der Täter unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank ein Konto und wird ihm eine EC-Karte oder Kreditkarte ausgehändigt, dann liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein vollendeter Betrug vor, wenn dem Täter ein Überziehungskredit eingeräumt oder ihm Kreditkarten bzw. EC-Karten mit einer Einlösungsgarantie ausgehändigt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 83/19, NStZ-RR 2020, 44; vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160; vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160; Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 245).
- LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19
Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug
Da der Rückzahlungsanspruch der T6 jeweils bei Einräumung der Linien wertlos war und werthaltige Sicherheiten nicht in voller Höhe bestanden, lag bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der Einräumung der Linien eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.10.2019, 2 StR 83/19, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14.10.2010, 2 StR 447/10, Rn. 3; jeweils nach juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263 StGB Rn. 165). - BGH, 08.10.2019 - 2 StR 83/19
Betrug (Kontoeröffnungsbetrug: Gefährdungsschaden bei Überlassung einer EC-Karte)
aa) Zwar kann in Fällen des Kontoeröffnungsbetrugs ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten oder EC-Karten ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 StR 447/10, NStZ 2011, 160). - OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11
Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System
Rn. 42 aa) Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass ein (versuchter) "Kontoeröffnungsbetrug" durch die Einrichtung des auf Guthabenbasis geführten Sparkontos, für das auch keine ec-Karte ausgegeben wurde, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ 2011, 160). - LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18 Ein Schaden in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung kann schon dann vorliegen, wenn der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit bei einer Bank Konten eröffnet und ihm antragsgemäß Kreditkarten (BGHSt 33, 244ff.) oder EC-Karten (BGHSt 47, 160ff.) ausgehändigt werden bzw. wenn ihm ein Überziehungskredit eingeräumt wird (BGH, NStZ 2011, 160, beck-online).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".