Rechtsprechung
| BGH, 18.03.2014 - 2 StR 448/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 3 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Indiztatsache) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO
Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache - Wolters Kluwer
Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatbeteiligung der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl durch Hilfeleisten wegen der Aussage eines Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatbeteiligung der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl durch Hilfeleisten wegen der Aussage eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 10.06.2013 - 1 KLs 4 Js 5424/12
- BGH, 18.03.2014 - 2 StR 448/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 252
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 2 StR 448/13
Die unter Beweis gestellte Indiztatsache hat es in das bisherige Beweisergebnis so einzustellen, als sei sie erwiesen, und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111, 112 m. Anm. Allgayer;… Krehl in KK-StPO, 7. Aufl., § 244 Rdn. 144 mwN). - BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 2 StR 448/13
Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indizoder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Entscheidungsbildung ohne Einfluss blieb (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 mwN). - BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88
Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung
Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 2 StR 448/13
Damit hat es aber nicht die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache belegt, sondern in unzulässiger Weise das Ergebnis der beantragten Beweiserhebung vorweggenommen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. März 1988 - 5 StR 67/88, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6).
- BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14
Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …
Die unter Beweis gestellte Indiztatsache hat es in das bisherige Beweisergebnis so einzustellen, als sei sie erwiesen, und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111, 112 m. Anm. Allgayer; vom 18. März 2014 - 2 StR 448/13, NStZ-RR 2014, 252, 253;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 220 mwN). - BGH, 09.04.2024 - 4 StR 479/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Zudem hat die Strafkammer jeweils mit konkreten Erwägungen begründet, warum es aus der behaupteten Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, NStZ 2019, 232, 233; Beschluss vom 18. März 2014 - 2 StR 448/13, NStZ-RR 2014, 252, 253).
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