Rechtsprechung
| BGH, 04.01.2017 - 2 StR 449/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einzelstrafen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Eignung früherer Einzelstrafen zur Einbeziehung in eine Gesamtstrafe nach der Vollstreckungssituation zurzeit des ersten Urteils
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Beurteilung der Eignung früherer Einzelstrafen zur Einbeziehung in eine Gesamtstrafe nach der Vollstreckungssituation zurzeit des ersten Urteils
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 04.01.2017 - 2 StR 449/16
Die Eignung früherer Einzelstrafen zur Einbeziehung in eine Gesamtstrafe richtet sich nach der Vollstreckungssituation zurzeit des ersten Urteils (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106). - BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Auszug aus BGH, 04.01.2017 - 2 StR 449/16
Die Eignung früherer Einzelstrafen zur Einbeziehung in eine Gesamtstrafe richtet sich nach der Vollstreckungssituation zurzeit des ersten Urteils (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 4; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).
- BGH, 29.01.2025 - 2 StR 314/24
Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung: Exzesshandlung eines …
Er wird zu bedenken haben, dass die Eignung der Einzelstrafen aus den früheren Verurteilungen zur Einbeziehung in eine Gesamtstrafe sich nach der Vollstreckungssituation zur Zeit des ersten Urteils richtet, in dem die Einbeziehung möglich war (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 2 StR 449/16).
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