Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2017 - 2 StR 449/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Verwerfung der Revision als unbegründet; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ...
- LG Kleve, 02.12.2020 - 120 KLs 9/20
Bewertungseinheit; Nicht geringe Menge, AB-CHMINACA, Etizolam, 5F-ADB, 4-FA …
Die Kammer bestimmt in diesem Zusammenhang ein Verhältnis 1 : 1 (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - 2 StR 449/17 und BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - 4 StR 599/17).
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