Rechtsprechung
| BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53 |
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Papierfundstellen
- BGHSt 5, 88
- NJW 1954, 519
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
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Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 09.01.1939 - 2 D 268/38
1. Das Merkmal des Unzuchttreibens mit einem anderen i. S. der §§ 175, 175 a …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.02.1952 - 3 StR 890/51
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Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 17.10.1932 - II 963/32
Wird § 180 StGB. dadurch unanwendbar, daß der Täter der Unzucht zwischen anderen …
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- BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1). - BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit …
Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53];… BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -). - BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54
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In dem in BGHSt 5, 88 abgedruckten Urteil hat derselbe Senat ferner die Rechtsansicht vertreten, dass beim gleichgeschlechtlichen "Triolenverkehr" unter Männern auch der lediglich zuschauende Mann jedenfalls nach den § § 175, 175 a StGB strafbar sei, wenn er zur Erregung oder Befriedigung seiner eigenen Geschlechtslust die beiden anderen Männer oder auch nur einen von ihnen zur Teilnahme bestimmt hat.
- BGH, 06.11.1956 - 1 StR 191/56
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Hierzu veranlaßt den Senat vor allem die fortschreitende Entwicklung, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Auslegung der Begriffe "Mißbrauch zur Unzucht" im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB (vgl die Entsch. des erk. Senats BGHSt 7, 48) und "Unzuchttreiben mit" im Sinne der §§ 175, 175 a StGB (vgl BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]und das Urteil des erk. Senats BGHSt 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]) genommen hat. - BGH, 24.03.1971 - 3 StR 5/71
Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht zwischen Männern …
Zu dessen Verwirklichung gehört, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper eines anderen schafft und ihn auf diese Weise in geschlechtlichem Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323, 324 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53]; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH, Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56). - BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.03.1955 - 1 StR 752/54
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Wenn das Landgericht dies allein durch die angeordnete Unterbringung als gewährleistet angesehen hat, so sind keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken dagegen geltend zu machen (BGH NJW 1951, 450 Nr. 23; 2 StR 456/53 vom 13.11.1953). - VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96
Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung, …
Damit waren lediglich ganz kurze Berührungen von der Strafbarkeit ausgenommen (vgl. BGH NJW 1957, 191; BGH BGHSt 1, 110; 1, 293; 4, 323; 5, 88; 8, 1). - BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65
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Es genügt, daß der Täter den Körper des Kindes als Mittel benutzt, die eigene Wollust zu erregen oder zu befriedigen; vorausgesetzt wird aber, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des Kindes schafft und ihn auf diese Weise an dem unzüchtigen Vorgang teilhaben läßt und so in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 15, 118, 121 f [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; LM § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB Nr. 12; außerdem für § 174 StGB BGHSt 7, 48, 52 [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54]; für § 175 a Nr. 3 StGB BGHSt 4, 323, 324 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53]; 5, 88, 90 [BGH 13.11.1953 - 2 StR 456/53]; 8, 1, 3) [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]. - BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter …
Andere mögliche Sicherungsmaßnahmen schließen eine Unterbringung nur dann aus, wenn sie eine wirkliche Gewähr für eine ausreichende künftige Verhinderung der früheren Vorkommnisse bieten (BGH NJW 1951, 340; BGH, Urteil vom 13. November 1953 - 2 StR 456/53; RGSt 69, 13); ist diese Gewähr an sich schon bei freiwilligen Maßnahmen zweifelhaft, so ist sie jedenfalls nicht gegeben, wenn sich der Täter gegen eine solche Maßnahme sträubt. - BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59
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- BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64
Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller …
- BGH, 11.12.1963 - 2 StR 429/63
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- BGH, 14.07.1964 - 1 StR 236/64
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- BGH, 30.04.1957 - 5 StR 80/57
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- BGH, 10.08.1954 - 2 StR 254/54
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- BGH, 05.06.1956 - 1 StR 142/56
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