Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
Beweisantrag (Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Ungeeignetheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Ungeeignetheit - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Dass Polizeibeamte bestimmte Verletzungen eines Zeugen vergessen haben, ist nicht ohne weiteres anzunehmen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 27 KLs 34/11
- BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 185
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09
Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; …
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12
a) Ein Beweisantrag kann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden, wenn dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 465/11, NStZ-RR 2012, 51). - BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit beim …
Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12
a) Ein Beweisantrag kann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden, wenn dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 465/11, NStZ-RR 2012, 51).
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 4 StPO ist ein Beweismittel nur dann, wenn mit dem vom Antragsteller benannten Beweismittel die behauptete Beweistatsache nach sicherer Lebenserfahrung nicht bestätigt werden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 2 StR 468/12, NStZ-RR 2013, 185;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 230 mwN). - VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21
Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit; …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Strafprozess ist ein Beweismittel (völlig) ungeeignet, wenn ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis festzustellen ist, dass sich mit ihm das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 30. Januar 2013 -2 StR 468/12 -, Rn. 7, juris;… Krehl, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 244 StPO, Rn. 149 m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19
Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren …
Die Annahme völliger Ungeeignetheit eines Beweismittels setzt voraus, dass das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme eigener Sachkunde, feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; Urteil vom 30.1.2013 - 2 StR 468/12, NStZ-RR 2013, 185;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 58 m. w. N.).
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