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| BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34
Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266 …
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Da der Angeklagte beim Abheben der Gelder von dem für ihn fremden Konto, wie das Urteil feststellt, bereits die Absicht hatte, sie für sich zu verwenden, lag in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern nur eine straflose Nachtat (RGSt 69, 58, 64; BGH Urteil vom 12. Juni 1952 - 5 StR 215/52 - undvom 25. September 1952 - 5 StR 318/52 -). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Die Strafkammer hat deshalb mit Recht zwei selbständige Handlungen angenommen (vgl BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]. - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Auch bei einer fortgesetzten Tat müssen regelmässig die einzelnen Handlungen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO im Urteil so festgestellt sein, dass der Verstoss gegen das angewandte Strafgesetz erkennbar ist (BGH Urteil vom 9. Juni 1953 - 1 StR 206/53 -).
- BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Dieser Ansicht ist der 1. Strafsenatim Urteil vom 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53 - beigetreten. - BGH, 12.06.1952 - 5 StR 215/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Da der Angeklagte beim Abheben der Gelder von dem für ihn fremden Konto, wie das Urteil feststellt, bereits die Absicht hatte, sie für sich zu verwenden, lag in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern nur eine straflose Nachtat (RGSt 69, 58, 64; BGH Urteil vom 12. Juni 1952 - 5 StR 215/52 - undvom 25. September 1952 - 5 StR 318/52 -). - BGH, 25.09.1952 - 5 StR 318/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Da der Angeklagte beim Abheben der Gelder von dem für ihn fremden Konto, wie das Urteil feststellt, bereits die Absicht hatte, sie für sich zu verwenden, lag in deren Aneignung keine Unterschlagung, sondern nur eine straflose Nachtat (RGSt 69, 58, 64; BGH Urteil vom 12. Juni 1952 - 5 StR 215/52 - undvom 25. September 1952 - 5 StR 318/52 -). - BGH, 25.11.1952 - 2 StR 483/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Indessen hat der Senat bereitsmit Urteil vom 25. November 1952 - 2 StR 483/52 - ausgesprochen, dass es bei einer fortgesetzten Handlung, die aus einer Mehrzahl gleichartiger Einzeltätigkeiten mit einheitlichem Vorsatz zusammengesetzt ist, auch genügen könne, nur die gemeinsamen Merkmale ausser dem einheitlichen Vorsatz festzustellen.
- BGH, 24.04.1958 - 4 StR 44/58
Rechtsmittel
Da die meisten Werbungen sich nur durch unwesentliche Einzelheiten voneinander unterschieden, durfte es die für die strafrechtliche Beurteilung wesentlichen Feststellungen, soweit sie gleich lagen, gruppenweise zusammenfassen (2 StR 483/52 vom 25. November 1952; 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954; 5 StR 740/53 vom 18. Mai 1954 und 2 StR 468/54 vom 24. Mai 1955).
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