Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1956 - 2 StR 468/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 113
- NJW 1957, 552
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 277/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 11.05.1920 - IV 229/20
Inwieweit wird die Strafklage wegen einzelner Fälle einfacher Hehlerei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.05.1951 - 4 StR 280/51
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 22.12.1930 - II 819/30
Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung
Der Tatrichter wird z.B. trotz ausschlaggebender Bedeutung der Aussage von einer Vereidigung absehen können, wenn es sich um den einzigen Tatzeugen handelt, gegen dessen Wahrhaftigkeit keine Bedenken bestehen, wenn weitere sachliche Beweismittel fehlen und der Richter dem Zeugen auch ohne Eid glauben will (BGHSt 10, 113). - BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64
Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen …
Es ist vielmehr berechtigt und nach dem Grundsatz über die Pflicht zur Erforschung des wahren Sachverhalts (§ 244 Abs. 2 StPO) verpflichtet zu klären, ob der als Sachverständiger Vernommene oder zu Vernehmende die erforderliche Sachkunde besitzt und ob gegen die Zuverlässigkeit seiner Bekundungen Bedenken bestehen (BGHSt 7, 238, 239 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]; 8, 113, 118 [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55]; 10, 116, [BGH 10.11.1956 - 2 StR 468/56].118). - BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Ob die Strafkammer sich in dem keinesfalls einfach gelagerten Fall bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin allein auf ihre eigene Sachkunde stützen oder sich außerdem der Hilfe eines Psychologen bedienen muß, wird sie auch unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) prüfen müssen (vgl. BGHSt 1, 92, 96; 10, 116) [BGH 10.11.1956 - 2 StR 468/56].
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