Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen der Mittäterschaft - Handeln aus reinem Gewinnstreben
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Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80
Der Beschwerdeführerin ist zwar zuzugeben, daß es sich bei den über Verhörspersonen in das Verfahren eingeführten Aussagen F..., weil er sie seinerzeit vor der Polizei als Mitbeschuldigter gemacht hatte, entgegen der Bezeichnung in den Urteilsgründen nicht um Zeugenaussagen handelte, sondern daß sie als Aussagen eines Mitbeschuldigten gewertet werden mußten (BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]). - BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62
Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55 …
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin war trotz der Auskunftsverweigerung des Zeugen F... die Einführung seiner früher vor Polizeibeamten gemachten Aussagen durch Vernehmung der Verhörspersonen zulässig (BGHSt 17, 245, 246). - BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
Voraussetzungen einer besonders schweren Tat eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80
Es kam indessen darauf an, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Unterstützung selbst als ein besonders schwerer Fall darstellte (BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
- BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung …
Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
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