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| BGH, 25.11.1952 - 2 StR 483/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 26.09.1927 - II 580/27
Begründet es die Revision, wenn in der Hauptverhandlung die Beschlussfassung über …
Auszug aus BGH, 25.11.1952 - 2 StR 483/52
Darin liegt jedoch kein Mangel; denn § 244 Abs. 6 StPO bezieht sich nur auf Beweisanträge, die eine Prozesspartei in der Hauptverhandlung stellt (RGSt 61, 376).
- BGH, 03.03.1955 - 3 StR 392/53
Rechtsmittel
Dies ist dann der Fall, wenn sie gleichzeitig so viele Einzelheiten bieten, dass zu erkennen ist, auf welche Fälle sich das Urteil erstreckt, um sie von den anderen abzugrenzen (BGH 2 StR 483/52 vom 25 - November 1952). - BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
Rechtsmittel
Indessen hat der Senat bereitsmit Urteil vom 25. November 1952 - 2 StR 483/52 - ausgesprochen, dass es bei einer fortgesetzten Handlung, die aus einer Mehrzahl gleichartiger Einzeltätigkeiten mit einheitlichem Vorsatz zusammengesetzt ist, auch genügen könne, nur die gemeinsamen Merkmale ausser dem einheitlichen Vorsatz festzustellen. - BGH, 24.04.1958 - 4 StR 44/58
Rechtsmittel
Da die meisten Werbungen sich nur durch unwesentliche Einzelheiten voneinander unterschieden, durfte es die für die strafrechtliche Beurteilung wesentlichen Feststellungen, soweit sie gleich lagen, gruppenweise zusammenfassen (2 StR 483/52 vom 25. November 1952; 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954; 5 StR 740/53 vom 18. Mai 1954 und 2 StR 468/54 vom 24. Mai 1955).
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