Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2025 - 2 StR 488/25 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung einer Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.04.2025 - 51 KLs 20/24
- BGH, 20.11.2025 - 2 StR 488/25
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.01.2026 - 6 StR 529/25 Zwar hat das Landgericht Amphetamin als "Hartdroge" eingeordnet und dabei übersehen, dass dieser Stoff nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, weshalb die Gefährlichkeit nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2025 - 2 StR 488/25; vom 15. Oktober 2024 - 6 StR 355/24; vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22; vom 19. Mai 2022 - 1 StR 83/22).
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