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| BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Belehrung eines Zeugen nach § 55 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Begehung eines Mordes im angetrunkenem Zustand oder im Zustand alkoholbedingter verminderter Zurechnungsfähigkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
Auszug aus BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62
Der Senat braucht sich hier nicht mit der umstrittenen, in BGHSt 10, 247 für die Beihilfe stillschweigend bejahten Frage auseinanderzusetzen, ob eine strafbare Teilnahme an dem Vergehen des § 330 a StGB möglich ist. - RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39
Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S. …
Auszug aus BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62
Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGSt 73, 177 mit eingehender und überzeugender Begründung dargelegt, daß grundsätzlich auch ein vorsätzliches Vergehen nach § 330 a StGB die Grundlage für die Anwendung des § 20 a StGB und für die Anordnung der Sicherungsverwahrung sein kann. - BGH, 26.05.1959 - 1 StR 673/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62
Dem Reichsgericht ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 26. Mai 1959 (1 StR 673/58) gefolgt. - BGH, 18.12.1958 - 9 BJs 232/58
Auszug aus BGH, 05.12.1962 - 2 StR 490/62
Die Rügen gehen fehl, Darauf, daß die Belehrung eines Zeugen nach § 55 Abs. 2 StPO unterblieben sei, kann der Angeklagte die Revision nicht stützen (BGHSt 12, 213).
- BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen …
Das Reichsgericht (RGSt 73, 177 ff) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (Urteile vom 5. Dezember 1962 - 2 StR 490/62 - und vom 23. Juni 1964 - 5 StR 211/64) haben die Anwendung der §§ 20 a, 42 e StGB in der damaligen Fassung dann für zulässig gehalten, wenn die im Rausch begangene Tat Ausdruck eines bestimmten verbrecherischen Hanges ist. - BGH, 23.06.1964 - 5 StR 211/64
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof ist dem in unveröffentlichten Urteilen gefolgt (vgl. z.B. 1 StR 673/58 vom 26. Mai 1959; 2 StR 490/62 vom 5. Dezember 1962).
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