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| BGH, 19.06.1953 - 2 StR 492/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …
Auszug aus BGH, 19.06.1953 - 2 StR 492/52
Das Schweigen als Unterlassung steht beim Betrug wie bei jeder Unterlassungstat dem Handeln nur gleich, wenn eine besondere Rechtspflicht zum Handeln (also hier zum Offenbaren) besteht (RGSt 70, 151). - RG, 21.06.1898 - 2049/98
Wird im Sinne des § 263 St.G.B.'s das Merkmal der Unterhaltung eines Irrtums …
Auszug aus BGH, 19.06.1953 - 2 StR 492/52
Derartige Umstände lagen hier nicht vor, und es ist wiederholt anerkannt, dass der Darlehensnehmer nicht verpflichtet ist, unaufgefordert Angaben über seine Kreditfähigkeit zu machen (RGSt 31, 208; RG GS 102, 389).
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 267/54
Rechtsmittel
Auch den Empfang der 20.000 DM von den VGF durfte der Angeklagte verschweigen, da er nicht nach den bestehenden Verbindlichkeiten gefragt wurde und der Darlehnsnehmer nicht verpflichtet ist, unaufgefordert Angaben über seine Kreditwürdigkeit zu machen (BGH 2 StR 492/52 vom 19. Juni 1953; RGSt 31, 208 [210]; RG GS 102, 389). - BGH, 22.12.1970 - 1 StR 397/70
Fristüberschreitung hinsichtlich einer Urteilsverkündung - Vertragliche Bindung …
Denn eine Offenbarungspflicht besteht auch bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtigen Umstände gebieten (vgl. RGSt 70, 45; 151, 155; BGH, Urteile vom 19. Juni 1953 - 2 StR 492/52 -, vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 737/52 -, vom 3. Juni 1958 - 5 StR 158/58 - und vom 15. Juni 1966 - 4 StR 162/66 - bei Dallinger MDR 1966, 727). - BGH, 18.03.1970 - 2 StR 57/70
Annahme eines Betruges bei Verschweigen bestimmter Tatsachen und zugleich …
Eine solche Pflicht besteht aber bei Abschluß von Darlehensverträgen nicht ohne weiteres, sondern nur bei bestehenden Vertrauensverhältnissen oder bei Anbahnung besonderer auf gegenseitigem Vertrauen bestehender Verbindungen (BGH, Urt. v. 19. Juni 1953 - 2 StR 492/52; 3. Juni 1954 - 3 StR 739/53; 3. Juni 1958 - 5 StR 158/58 - RGSt 65, 106 f; 70, 151 ff). - BGH, 03.06.1954 - 3 StR 739/53
Rechtsmittel
Eine besondere Rechtspflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird nur bei bestehenden Vertrauensverhältnissen (insbesondere solchen gesellschaftsrechtlicher Art) oder bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Verbindungen bejaht (RGSt 65, 107; 70, 151[155]; BGH 2 StR 143/51vom 21. September 1951, 3 StR 555/51 vom 29. Mai 1952, 2 StR 492/52 vom 19 Juni 1953).
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