Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der Sicherheit des Schienenbahnverkehrs - Anbringen einer Rohrbombe an einer Bundesbahnstrecke - Ablehnung der Vernehmung von Zeugen zur Beweisführung - Mangelnde Rekonstruierbarkeit eines bestimmten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 126
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
Bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist allerdings eine Beweistatsache schon dann, wenn selbst ihre Bestätigung keinen Einfluß auf die richterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt haben könnte (BGH NJW 1953, 35, 36;… BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 110/81;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 192). - BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80
Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung …
- BGH, 26.03.1981 - 4 StR 110/81
Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und tateinheitlich begangener …
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
Bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist allerdings eine Beweistatsache schon dann, wenn selbst ihre Bestätigung keinen Einfluß auf die richterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt haben könnte (BGH NJW 1953, 35, 36;… BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 110/81;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 192).
- BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00
Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung …
Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines derart eindeutig berechtigt das Zeugnis verweigernden Zeugen wäre unzulässig (…vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 452 f.; ferner BGHSt 21, 12;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126). - BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02
Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen …
Rn. 8 Allerdings durfte das Landgericht den am 9. Juli 2002 gestellten Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin Beatrix B. zunächst deshalb ablehnen, weil sich die Zeugin (telefonisch) auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGHSt 21, 12 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126 f.; 2001, 48). - BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
- BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages …
Dem Tatrichter ist grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen - wie den Einkaufspreis für Kassetten - als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24). - BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit …
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24). - BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83
Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos - …
Eine solche Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. BGH GA 64, 77; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Beschluß vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 334/81 und Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 492/81).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".