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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14510
BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09 (https://dejure.org/2009,14510)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2009 - 2 StR 496/09 (https://dejure.org/2009,14510)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09 (https://dejure.org/2009,14510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 196
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05

    Unzulässige Revisionseinlegung (fehlende Rüge)

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlichrechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13

    Unzulässige Revision; Auslegung

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
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