Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Anforderungen an die Urteilsbegründung (Freispruch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 267 Abs. 5 Satz 1
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Urteilsgründe - Freispruch - Darstellungs- und Erörterungsmängel - Anklagevorwurf - Gesamtwürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 5 S. 1
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90
Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01
Dies ist bei der Vielzahl der Taten zur Unterscheidung ähnlich gelagerter Fälle mit gleichartigen Waren zwingend geboten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 3). - BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90
Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01
Dann muß aber die Begründung so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5, 7). - BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91
Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01
Dann muß aber die Begründung so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5, 7).
- BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
Der Tatrichter muß deshalb zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (§ 267 Abs. 5 StPO;… vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; BGH…, Urt. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 195/97 m.w.N.; Urt. vom 6. Juni 2001 - 2 StR 50/01;… Urt. vom 23. Mai 2002 - 3 StR 513/01;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 33). - BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen; Prüfung des Vorliegen eines …
Es kann dahinstehen, ob der Teilfreispruch bereits den an ein freisprechendes Urteil zu stellenden Mindestanforderungen (§ 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 50/01) deshalb nicht genügt, weil der Anklagevorwurf in den Urteilsgründen nicht mitgeteilt wird.
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