Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei alkohlgewöhntem Täter - Zur Frage der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit trotz situationsangepassten Verhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Auszug aus BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87
Sie reagieren oft noch folgerichtig und planvoll, obwohl ihre Steuerungsfähigkeit infolge der Alkoholwirkung bereits erheblich beeinträchtigt ist (u.a. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6 m.w.N.). - BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83
Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum …
Auszug aus BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87
Auf volle Schuldfähigkeit vermag die Einstellung auf die jeweilige Tatsituation demgegenüber dann hinzudeuten, wenn dem betreffenden Verhalten zu entnehmen ist, daß der Täter bei Verfolgung seines Zieles unschwer auch Zurückhaltung üben kann (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83).
- BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96
Auswirkung des Alkoholgenusses - Leistungsfähigkeit - Erhebliche Minderung der …
Bei der Beurteilung von Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Verfassung des Täters braucht der Umstand, daß seine "Leistungsfähigkeit" erhalten geblieben ist, er sich namentlich noch situationsgerecht und plangemäß verhalten hat, der Annahme einer erheblichen Minderung seiner Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2; Blutalkoholkonzentration 4, 11, 30); wo - wie hier - der Einfluß einer kombinierten Aufnahme von Alkohol und Drogen auf die Schuldfähigkeit des Täters zu beurteilen ist, gilt im Grundsatz nichts anderes. - BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90
Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch - …
Uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit kann zwar, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, in der Regel nicht allein mit "planmäßigem Verhalten" bei der Tat begründet werden, weil der alkoholgewohnte Täter sich häufig trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit noch äußerlich kontrolliert, planvoll und folgerichtig verhalten kann (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 2). - KG, 10.07.1998 - 1 Ss 91/98 Selbst zielgerichtetes, planvolles, situationsangepaßtes Verhalten ist allein noch kein Kriterium, das einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit entgegensteht [vgl. BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2, 6 und Blutalkoholkonzentration 11, 30].
- BGH, 28.07.1988 - 2 StR 376/88
Erfordernis der Überprüfbarkeit der Annahme voller strafrechtlicher …
So ist insbesondere zweifelhaft, ob das Landgericht berücksichtigt hat, daß bei relativ hoher Blutalkoholkonzentration aus dem Leistungsverhalten regelmäßig keine entscheidenden Schlüsse auf ein intaktes Hemmungsvermögen gezogen werden können (BGHR StGB § 21, Alkoholauswirkungen 1, 2). - BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90
Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der …
Diese wäre auch bei einem trinkgewohnten Angeklagten ein wesentliches Indiz für ein erheblich vermindertes Hemmungsvermögen (…vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 11, 12, 13, 15; Alkoholauswirkungen 2; BGH Beschl. v. 27. Oktober 1988 - 4 StR 510/88 und 12. Februar 1988 - 2 StR 500/87). - BGH, 07.04.1989 - 2 StR 102/89
Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch den Genuss von …
Hemmungsvermögen bereits erheblich beeinträchtigt ist (BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2; Blutalkoholkonzentration 11, 14; BGH, Beschluß vom 16. September 1988 - 2 StR 493/88 und Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 552/88).
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