Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
Abgrenzung von Aufklärungspflicht und Beweisantragsrecht (Antrag auf erneute Anhörung eines Zeugen) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 2
Verwerfung der Revisionen mit Anm. des Senats zum Beweisantrag - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.04.2025 - 95 KLs 1/25
- BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere …
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Rn. 1 Die Rüge, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO sei verletzt, weil ein am letzten Tag der Hauptverhandlung, dem 3. April 2025, angebrachter Beweisantrag auf erneute Vernehmung des Geschädigten zu Unrecht mit der Begründung abgelehnt worden sei, es handle sich tatsächlich nicht um einen Beweisantrag, hat - unbeschadet der Frage ihrer Zulässigkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540) - keinen Erfolg. - BGH, 02.02.1999 - 1 StR 590/98
Vorsätzliche Körperverletzung; Begriff des Beweisantrages
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Rn. 3 In dem Begehren, einen bereits gehörten Zeugen erneut zu einer Beweisbehauptung zu vernehmen, die Gegenstand seiner ersten Vernehmung war, liegt kein Beweisantrag; das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90; vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, NStZ-RR 1996, 107; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/99, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 254/12;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 175 f.). - BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95
Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema - …
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Rn. 3 In dem Begehren, einen bereits gehörten Zeugen erneut zu einer Beweisbehauptung zu vernehmen, die Gegenstand seiner ersten Vernehmung war, liegt kein Beweisantrag; das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90; vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, NStZ-RR 1996, 107; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/99, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 254/12;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 175 f.).
- BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Eine Behauptung, der Geschädigte habe erst nach seiner ersten Vernehmung gegenüber dem Angeklagten K. eine Falschaussage in der Hauptverhandlung eingeräumt, lässt sich dem Antrag nicht entnehmen; derlei machen auch die Revisionen nicht geltend (vgl. im Übrigen zu den Obliegenheiten des Antragsstellers in Fällen missverstandener Beweisanträge BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 121/21, NStZ 2022, 698). - BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90
Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich …
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Rn. 3 In dem Begehren, einen bereits gehörten Zeugen erneut zu einer Beweisbehauptung zu vernehmen, die Gegenstand seiner ersten Vernehmung war, liegt kein Beweisantrag; das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90; vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, NStZ-RR 1996, 107; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/99, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 254/12;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 175 f.). - BGH, 29.08.2012 - 4 StR 254/12
Abgrenzung des Beweisantrags vom Antrag auf Wiederholung einer bereits …
Auszug aus BGH, 14.10.2025 - 2 StR 502/25
Rn. 3 In dem Begehren, einen bereits gehörten Zeugen erneut zu einer Beweisbehauptung zu vernehmen, die Gegenstand seiner ersten Vernehmung war, liegt kein Beweisantrag; das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90; vom 21. Juni 1995 - 2 StR 67/95, NStZ-RR 1996, 107; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/99, NStZ 1999, 312; Beschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 254/12;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 175 f.).
- BGH, 11.02.2026 - 5 StR 674/25
Beweis: Nochmalige Vernehmung eines Zeugen, Wiederholung einer Beweisaufnahme
Auf der Grundlage des Revisionsvortrags erscheint es unbedenklich, dass das Landgericht den auf die Einkommensverhältnisse des Geschädigten zielenden Antrag lediglich als auf eine Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet angesehen hat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2025 - 2 StR 502/25; vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 258;… Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 263/90, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16).
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