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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1748
BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81 (https://dejure.org/1981,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als Mitangeklagte - Unterschiedliche Bewertung einer Zeugenaussage und der Einlassung als Angeklagter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 487
  • StV 1982, 2
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …

    Auszug aus BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81
    "Dies erhellt schon daraus, daß (die Aussage von Mitbeschuldigten) regelmäßig nicht frei von dem Druck der gegen die Vernommenen gerichteten Beschuldigung und nicht unter den zum Zweck der Wahrheitsfindung bei einer Zeugenvernehmung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zustande kommt, deren wichtigste in der Belehrung des Zeugen über seine Pflicht zur Wahrheit liegt" (BGHSt 10, 186, 191) [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56].
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    Soweit in einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56, BGHSt 10, 186, 191; ähnlich Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487) ausgeführt wurde, dass der Aussage eines Mitbeschuldigten nicht die Bedeutung einer Zeugenaussage beigemessen werden dürfe, steht dies im Gegensatz zu neuerer Rechtsprechung, wonach nicht die Verfahrensrolle an sich, sondern vielmehr die Frage maßgebend ist, ob spezifische Motive eine Falschbelastung nahelegen, etwa die Erwartung der Milderung der eigenen Strafe aufgrund von Aufklärungshilfe (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 67 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37 Rn. 10; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.

  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 694/24

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; qualifizierte Nötigung; funktionaler und …

    Aber ein Beweisantrag kann nach einem solchen Wechsel der Verfahrensrolle grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt habe und der Antrag deshalb auf die bloße Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschlüsse vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; vom 24. April 1990 - 5 StR 123/90, bei Kusch NStZ 1991, 29; OLG Hamm, Urteil vom 10. November 1967 - 1 Ss 1382/67, NJW 1968, 954; vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468; vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507;… LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 177).

    Aus der unterschiedlichen Verfahrensrolle können sich aber gerade im Hinblick auf unterschiedliche Anforderungen an die Wahrheitspflicht Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Bewertung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487).

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (…vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der …

    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beweisantrag nur aus einem der in § 244 Abs. 3 StPO genannten Gründe hätte abgelehnt werden dürfen (so BGH, Beschl. vom 11.9.1981 - 2 StR 519/81 bei Holtz MDR 1982, 104 = NStZ 1981, 487); hiergegen könnte sprechen, daß das Beweismittel ausgeschöpft war und daß der Beweiswert der Aussage nicht von der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson abhängig ist (BGHSt 18, 238, 241 = MDR 1963, 514).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf aber nicht wegen seines Aussageverhaltens als früherer Angeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = StV 1982, 2).
  • BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung …

    Mit dieser Begründung durfte der Beweisantrag nicht abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = Strafverteidiger 1982, 2 = MDR 1982, 104 bei Holtz).
  • BayObLG, 18.09.1989 - RReg. 2 St 196/89

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines …

    Der Vernehmung als Mitangeklagter kommt nicht dieselbe Bedeutung zu wie der als Zeuge, da die Aussage eines Mitbeschuldigten regelmäßig nicht frei von dem Druck der gegen ihn gerichteten Beschuldigung und nicht unter den zum Zweck der Wahrheitsfindung bei einer Zeugenvernehmung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zustande kommt, deren wichtigste in der Belehrung des Zeugen über seine Pflicht zur Wahrheit liegt (BGH NStZ 1981, 487).
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