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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3222
BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,3222)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - 2 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,3222)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 2 StR 519/94 (https://dejure.org/1994,3222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 246
  • StV 1995, 59
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 40, 138 = StV 1994, 306) bei den Straftatbeständen der §§ 174, 176 und 178 StGB ausgeschlossen.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
    Sie ist hinzunehmen, wenn sie zur sicheren Überzeugung des Tatrichters von der Begehung (mindestens) aller dieser Taten führt (vgl. BGH NStZ 1994, 502).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer …

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
    Bei Auflösung eines in der zugelassenen Anklage angenommenen Fortsetzungszusammenhangs durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten, ist, soweit nicht von der Möglichkeit der Beschränkung nach § 154 StPO Gebrauch gemacht worden ist, wegen der nicht erwiesenen Taten freizusprechen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4).
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94
    Das Erfordernis, Namen und Anschriften dieser Fahrer auf dem im Beweisantrag angegebenen Weg feststellen zu müssen, machte den Antrag nicht zum Beweisermittlungsantrag (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11).
  • BFH, 30.04.2002 - X B 132/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht

    Z.B. hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, dass Zeugen durch Angabe der Firmen, bei denen sie beschäftigt sind/waren, bezeichnet werden (BGH-Urteil vom 26. Oktober 1994 2 StR 519/94, NStZ 1995, 246), sofern der Antragsteller nicht in der Lage ist, den Zeugen als Beweismittel mit vollständigem Namen und genauer Anschrift zu ermitteln (BGH-Urteile vom 20. Januar 1981 1 StR 672/80, NStZ 1981, 309; vom 8. Dezember 1993 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung;… Herdegen, a.a.O., § 244 Rdnr. 48;… Julius in Heidelberger Kommentar zur Strafprozeßordnung, § 244 Rdnr. 30; zur Anwendung des § 356 der Zivilprozeßordnung bei Benennung eines Zeugen ohne ladungsfähige Anschrift, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1999 2 BvR 1292/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 945).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98

    Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche …

    Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge hinlänglich ausgeführt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) und ob das Landgericht zu Recht davon ausgegangen ist, es handele sich nicht um einen Beweis-, sondern einen Beweisermittlungsantrag (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 6 m. Anm. Widmaier NStZ 1994, 248 f.; BGH NStZ 1995, 246), denn der Zeuge war unerreichbar (§ 244 Abs. 3 StPO).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 4 Ss 161/03

    Beweisantrag, Voraussetzungen

    Zwar waren die Zeugen nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannten Personen ohne weiteres potentiell erreichbar waren (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; BGH, NStZ 1995, 246).
  • OLG Köln, 03.04.2002 - Ss 139/02
    Es genügt bei der Benennung von Zeugen diejenigen Tatsachen vorzutragen, die es dem Gericht ermöglichen, den Zeugen zu identifizieren und zu ermitteln (BGH NStZ 1995, 246; 1999, 152; Senatsentscheidung vom 28.03.1996 - Ss 438/95;… Alsberg/Nüse/Meyer a. a. O. S. 621;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl., § 244 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1107/98

    Bedeutungslosigkeit, Benennung, Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag, …

    Zwar war der Zeuge nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannte Person ohne weiteres potentiell erreichbar war (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; auch BGH, NStZ 1995, 246).
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