Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des Täters gegen die Aussage des Opfers steht - Anforderungen an die Begründung der tatrichterlichen Überzeugung, wenn Aussage gegen Aussage steht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 261 Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 347
- StV 1992, 219
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91). - BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91). - BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91
Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge - …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91). - BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91
Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis - …
Auszug aus BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91
In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
- OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen
Stehen sich Bekundungen eines - insbesondere einzigen - Zeugen und des Angeklagten unvereinbar gegenüber ("Aussage gegen Aussage"), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände, die die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen geeignet sind (BGH NStZ 1999, 139), erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; Beschl. v. 23.10.1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15.11.1991 - 2 StR 499/91, BGH NStZ 1992, 347). - BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92
Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung
Steht in einem Verfahren, in dem einem Angeklagten Vergewaltigung vorgeworfen wird, die Aussage des Angeklagten gegen die der Anzeigeerstatterin und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (…vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5;… BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 2; BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91 und Beschl. v. 22. Januar 1992 - 2 StR 520/91). - OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
Amtsanmaßung
Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so unter anderem bei einander widersprechenden Aussagen des einzigen - unmittelbaren - Zeugen und des Angeklagten (BGH, StV 1991, 409, 451; NStZ 1992, 347 ;… OLG Köln, aaO.); steht Aussage gegen Aussage - eine derartige Fallgestaltung ist aufgrund der nicht wiedergegebenen Einlassung der Angeklagten einerseits und der Angaben insbesondere der Zeugin M., die ersichtlich den unter II des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen zugrunde liegen, nicht auszuschließen, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigung wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
- OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich …
Eine Erörterung ist aber erforderlich, wennn sie sich aufdrängt, so bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten bzw. Betroffenen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347; Senatsentscheidungen vom 24.7.1992 -Ss 314-315/92 und vom 13.10.1992 -Ss 356/92). - OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94
Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95 Insofern folgt aus § 261 StPO i.V.m. § 46 OWiG , daß der Tatrichter nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darzulegen hat, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist, wobei er diese Feststellungen aus dem Beweisergebnis zu rechtfertigen hat (vgl. BGH NStZ 1992, 347 Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 267 Rn. 12, § 337 Rn. 26 ff; OLG Köln, NZV 1995, Seite 164 ).
- KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98 Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so etwa bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten (vgl. BGHSt StV 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347).
- OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98
Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto, …
Vielmehr ist es zumindest in Fällen, die Anlass zu Zweifeln geben, erforderlich, dass der Tatrichter unter Berücksichtigung der Einlassung des Betroffenen nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darlegt, aufgrund welcher Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 347).
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