Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln - Besonders schwerer Fall nach § 11 Abs. 4 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BetMG) trotz Fehlens eines Regelbeispiels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78
Denn der Absatz 4 des § 11 BetMG enthält keinen selbständigen Qualifikationstatbestand, sondern nur Strafzumessungsregeln (vgl. BGHSt 23, 254, 256). - BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78
Gegenüber dem Erwerb tritt der Besitz indes zurück; denn § 11 Abs. 1 Nr. 4 BetMG enthält lediglich einen Auffangtatbestand, mit dem Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich für den Nachweis eines illegalen Erwerbs ergeben können (BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77
Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78
Für die neue Verhandlung wird auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77 verwiesen. - BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78
Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 31.01.1979 - 2 StR 526/78
Es genügt nicht, daß sich die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 -).
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1975 - 1 StR 559/74;… Urt. v. 21.10.1975 - 1 StR 445/75;… Urt. v. 12.5.1976 - 2 StR 168/76;… Urt. v. 17.8.1976 - 1 StR 355/76; Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77;… Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78; Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78; Beschl. v. 16.3.1981 - 3 StR 16/81, teilweise abgedruckt bei Schmidt MDR 1979, 884, 886 und Körner NStZ 1981, 16, 18).Richtig ist, daß der Tatrichter in diesem Zusammenhang prüfen muß, ob die Bedeutung der gehandelten Menge gegenüber anderen tat- und täterbezogenen Umständen, die Unrecht und Schuld des Täters oder diese allein als gemindert erscheinen lassen, zurücktritt, so daß sich die Tat letztlich doch als ein Durchschnittsfall darstellt (BGH, Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77;… Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78; Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78).
- BGH, 02.04.1980 - 2 StR 12/80
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Kriterien für das Vorliegen eines …
Diese müssen aber für jeden Tatbeteiligten gesondert geprüft werden (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 31. Januar 1979 - 2 StR 526/78 -). - BGH, 20.08.1980 - 2 StR 303/80
Gesonderte Prüfung einer Strafschärfungsvorschrift für jeden Tatbeteiligten
Dies wäre aber Voraussetzung für die Anwendung dieser Strafschärfungsvorschrift, da sie keine selbständigen Qualifikationstatbestände, sondern nur Strafzumessungsregeln enthält (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 31. Januar 1979 - 2 StR 526/78 -). - BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80
Berücksichtigung von Umständen die zu einer besonders schweren Tat führen
Daß sich die Haupttat der Zeugin W., die Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen erwarb und besaß, als besonders schwerer Fall erwies, rechtfertigt es allein nicht, die Beihilfehandlung des Angeklagten ebenso zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 31. Januar 1979 - 2 StR 526/78).
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