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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1984 - 2 StR 527/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11451
BGH, 05.09.1984 - 2 StR 527/84 (https://dejure.org/1984,11451)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1984 - 2 StR 527/84 (https://dejure.org/1984,11451)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1984 - 2 StR 527/84 (https://dejure.org/1984,11451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere Urteile in der Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 497
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …

    Auszug aus BGH, 05.09.1984 - 2 StR 527/84
    Der neue Tatrichter hatte insoweit nicht nur eigene Feststellungen zu treffen, sondern mußte diese auch in den Urteilsgründen mitteilen (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - 2 StR 298/81, ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 30, 225, 226).
  • BGH, 05.06.1981 - 2 StR 298/81
    Auszug aus BGH, 05.09.1984 - 2 StR 527/84
    Der neue Tatrichter hatte insoweit nicht nur eigene Feststellungen zu treffen, sondern mußte diese auch in den Urteilsgründen mitteilen (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - 2 StR 298/81, ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 30, 225, 226).
  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 51/85

    Beurteilung von fehlenden Feststellungen zur Täterpersönlichkeit als sachlicher …

    Nach der Aufhebung des Strafausspruches durch den Senat war der zur erneuten Straffestsetzung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und sie im Urteil mitzuteilen (BGHSt 24, 274; BGH Strafverteidiger 1982, 105; BGH, Beschluß vom 5. Juni 1981 - 2 StR 298/81; BGH, Beschluß vom 5. September 1984 - 2 StR 527/84).
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