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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9533
BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84 (https://dejure.org/1984,9533)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1984 - 2 StR 543/84 (https://dejure.org/1984,9533)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84 (https://dejure.org/1984,9533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84
    Gerade alkoholgewöhnte Täter, zu denen nach den Urteilsfeststellungen auch der Angeklagte H. gehört (UA S. 4), verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 2. August 1984 - 4 StR 413/84).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84
    Gerade alkoholgewöhnte Täter, zu denen nach den Urteilsfeststellungen auch der Angeklagte H. gehört (UA S. 4), verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 2. August 1984 - 4 StR 413/84).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84
    Gerade alkoholgewöhnte Täter, zu denen nach den Urteilsfeststellungen auch der Angeklagte H. gehört (UA S. 4), verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 2. August 1984 - 4 StR 413/84).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …

    Auszug aus BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGH NStZ 1982, 376 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer …

    Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung …

    Die entsprechenden Ausführungen im Urteil rechtfertigen hier insbesondere auch nicht die Besorgnis, das Landgericht könnte verkannt haben, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Minderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (so die ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1982, 376; BGH, Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84).
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