Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3747
BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 (https://dejure.org/1984,3747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwerfbarkeit überhöhten Alkoholgenusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 447
  • StV 1985, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80

    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
    Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83

    Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe - …

    Auszug aus BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84
    Wenn auch bei der Verhängung von Jugendstrafen die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten, so müssen doch auch dort dem Angeklagten günstige Umstände, die bei einem Erwachsenen die Anwendung eines geänderten Strafrahmens rechtfertigen könnten, angemessen berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 27. Januar 1984 - 2 StR 820/83; BGH Strafverteidiger 1981, 26; 1982, 473).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …

    Doch hält es der Senat für ausgeschlossen, bei der Prüfung eines minder schweren Falles sei übersehen worden, daß beim Angeklagten wieder ein Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum bestand, der ihm nicht ohne weiteres erschwerend angelastet werden durfte (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1985, 102 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung

    Die Strafrahmenmilderung hätte allerdings nicht versagt werden können, wenn dem Täter die Alkoholaufnahme am Tattag nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 102;… BGHR a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung von Strafmilderung dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 782; BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84), und wenn er in der Lage war, den Alkoholgenuß zu unterlassen (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 2 StR 546/84 = StV 1984, 102).
  • OLG Jena, 27.04.1995 - 1 Ss 46/95

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ; …

    Die Versagung der Strafrahmenmilderung ist aber nur zu rechtfertigen, wenn dem Angeklagten die Alkoholaufnahme am Tattage zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn also die Herbeiführung des seine Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Zustandes selbstverschuldet ist (BGH StV 1985, 102; NStE NR.
  • BGH, 25.06.1991 - 1 StR 262/91

    Milderes Gesetz im Vergleich von § 112 Abs. 1 (Strafgesetzbuch der DDR) StGB-DDR …

    Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1985, 102; BGH NStZ 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung, Neigung zu Straftaten 1, 3 und 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht