Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1976 - 2 StR 559/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einbeziehung einer bereits erledigten Strafe oder Nebenfolge oder Maßregel der Besserung und Sicherung in eine Gesamtstrafe
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat. - BGH, 22.06.1977 - 2 StR 78/77
Folgen einer Antragsunmündigkeit und Fehlen der Bejahung des öffentlichen …
Sie kann daher nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (…Dreher, StGB 37. Aufl. § 55 Rdn. 8 und BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 -).
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