Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1 Satz 1 StPO
Fortwirkende Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand der Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 2
Erfordernis einer Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein über die erfolgte Bestellung als Beistand hinausgehendes Adhäsionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 190
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2003 - 2 StR 180/03
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (Darlegung der wirtschaftlichen …
Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08
Rn. 2 2. Soweit sich der Antrag auf das Adhäsionsverfahren bezieht, fehlt es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 Satz 1, 117 Abs. 2 ZPO; vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03).
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 347/17
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz: Anforderungen an …
Zwar kann eine Bezugnahme auf die vor dem Landgericht dargelegten wirtschaftlichen Voraussetzungen verbunden mit der Versicherung, dass sich die Verhältnisse nicht verändert haben, ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08, NStZ-RR 2009, 190). - BGH, 21.03.2012 - 4 StR 635/11
Ablehnung eines Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit bei Nichtdarstellung eines …
Der Antrag des Nebenklägers vom 23. Februar 2012 ist gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 563/08).
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