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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2012 - 2 StR 570/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11859
BGH, 04.04.2012 - 2 StR 570/11 (https://dejure.org/2012,11859)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2012 - 2 StR 570/11 (https://dejure.org/2012,11859)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2012 - 2 StR 570/11 (https://dejure.org/2012,11859)
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 23/01

    Verwerfung bei Antrag auf Schuldspruchänderung

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 570/11
    Da der Generalbundesanwalt trotz der von ihm beantragten Änderung des Schuldspruchs nicht die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt hat, war der Senat an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 StPO Antrag 1; BGH NStZ 1997, 493; NStZ-RR 1999, 24; Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 23/01; vgl. auch BGH NStZ 2008, 32).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 67/21

    Insolvenzverschleppung durch faktischen Geschäftsführer (keine Abweichung von …

    Da der Generalbundesanwalt trotz der beantragten Änderung des Schuldspruchs nicht die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt hat, ist der Senat an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 2 StR 570/11; vom 7. März 2001 - 2 StR 23/01; vom 27. August 1998 - 1 StR 438/98, NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 409/12

    Beschwer aufgrund einer Verurteilung wegen Anbaus von Betäubungsmitteln und nicht …

    Da der Generalbundesanwalt trotz der von ihm beantragten Änderung des Schuldspruchs nicht die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt hat, war der Senat an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert (vgl. Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 570/11 mwN).
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