Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1974 - 2 StR 579/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verlesung des polizeilichen Vernehmungprotokolls des jetzigen Angeklagten anstelle der richterlichen Vernehmung - Aufhebung des gesamten Strafausspruchs bei einem fehlerhaften Einzelschuldspruch
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54
Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von …
Auszug aus BGH, 30.01.1974 - 2 StR 579/73
Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist ein solches Verfahren, obwohl es häufig mißbräuchlich angewandt wird, nicht zulässig (BGHSt 7, 73 m.w. Nachw.). - RG, 06.12.1926 - II 920/26
Inwiefern sind polizeiliche Protokolle über Erklärungen des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 30.01.1974 - 2 StR 579/73
Demnach durften die Niederschriften über die Vernehmungen vom 5. August 1972 und vom 4. August 1972 nicht zum Beweis für die Mittäterschaft des Beschwerdeführers beim Raub herangezogen werden (vgl. RGSt 61, 72). - BGH, 21.02.1962 - 2 StR 519/61
Freihändige Vergabe von Aufträgen durch einen Beamten - Bestechung eines Beamten …
Auszug aus BGH, 30.01.1974 - 2 StR 579/73
In dem vom Generalbundesanwalt bezeichneten Urteil des Senats vom 21. Februar 1962 - 2 StR 519/61 - lag der Fall anders; der Richter hatte den Beschuldigten wirklich vernommen.
- BGH, 04.11.1986 - 5 StR 381/86
Anforderungen an eine richterliche Vernehmung eines Beschuldigten und an den …
Diese Verfahrensweise entspricht nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine richterliche Vernehmung stellt (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dalliriger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -). - BGH, 22.11.1988 - 5 StR 454/88
Verlesung von Niederschriften über die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche …
Erklärungen des Beschuldigten vor einem nichtrichterlichen Beamten können mitverlesen werden, wenn der Beschuldigte bei seiner richterlichen Vernehmung zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, daß er diese Angaben als Bestandteil seiner Erklärungen vor dem Richter betrachtet wissen will (BGH NJW 1952, 1027; 1953, 35; BGHSt 6, 279 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53]; 7, 73; Beschluß vom 30. Januar 1974 - 2 StR 579/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 725; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75 -).
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