Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 StPO
Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung - Unterbringung - Psychiatrische Krankenhaus - Rechtsfolgenausspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 1
Keine Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00
Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3). - BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99
Körperlicher Kontakt als untauglicher Strafzumessungsgrund bei sexueller Nötigung
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27) diese Entscheidung mit den Feststellungen insoweit aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, als von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgesehen worden war. - BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes …
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
- BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96
Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung …
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1996, 266, 267) ist keine ausreichende Auseinandersetzung mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, die hier im Hinblick auf die angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung von besonderer Bedeutung war, zu entnehmen. - BGH, 29.09.1998 - 5 StR 480/98
Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung - Aufklärungspflicht und …
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Rn. 7 Die fehlenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten führen deshalb zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 18; BGH NStZ-RR 1999, 46) und erneuten Zurückverweisung. - BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, …
Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01
Rn. 7 Die fehlenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten führen deshalb zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 18; BGH NStZ-RR 1999, 46) und erneuten Zurückverweisung.
- BGH, 14.04.2004 - 2 StR 97/04
Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil; …
Das Landgericht hat ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so daß der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (…BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ 2000, 441; Beschl. des Senats vom 23. März 2001 - 2 StR 59/01) - Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 20. August 2003 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
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