Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1985 - 2 StR 59/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Prüfung einer Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 59/85
Angesichts dieses Umstands hätte das Landgericht - unabhängig davon, ob ein Antrag auf Strafaussetzung gestellt worden war (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO) - die Frage einer Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung unter Beachtung der hierzu in BGHSt 29, 370 ff. [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] entwickelten Maßstäbe prüfen und in den Urteilsgründen erörtern müssen.
- BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes - …
Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
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