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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3005
BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83 (https://dejure.org/1983,3005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten auf das Bestehenbleiben eines Strafausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver …

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung - …

    Das gilt hier nicht nur für das Motiv und die Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - 1 StR 777/84), sondern auch für die Frage, warum und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte in einen seine strafrechtliche Verantwortlichkeit erheblich vermindernden Geisteszustand geriet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1983 - 2 StR 597/83; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 StR 297/84; und Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 4 Ss 572/01

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Strafzumessung, § 21 StGB konnte nicht …

    Erscheint ein dem Angeklagten günstiger Sachverhalt wie zum Beispiel die verminderte Schuldfähigkeit nach dem Beweisergebnis möglich, so ist er der Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten uneingeschränkt zu Grunde zu legen Der Angeklagte darf nicht deshalb schlechter gestellt werden, weil sich das Gericht nicht darüber hinaus die dahingehende Überzeugung verschaffen kann (zu vgl. BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung …

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - …

    Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464).
  • BGH, 09.12.1992 - 4 StR 554/92

    Verwerfung einer Revision

    Die lediglich nicht auszuschließende verminderte Schuldfähigkeit durfte nicht zu einer Verschärfung der Strafe führen (BGH StV 1984, 69, 464).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 637/91

    Gewicht einer als Folge des Zweifelssatzes angenommenen erheblichen verminderten …

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich …

    Ist unter Anwendung des Zweifelssatzes von einenem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464).
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