Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1984 - 2 StR 598/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Absoluter Revisionsgrund wegen irrtümlicher Falschberechnung einer Frist durch das Gericht
- Wolters Kluwer
Irrtümliche Falschberechnung der Frist, in der ein verkündetes Urteil zu den Akten gebracht werden muss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 1 S. 2
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 143
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88
Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist
Eine solche Berechnung der Frist nach § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 466; NStZ 1985, 184; BGH Beschluß vom 11. Januar 1984 - 2 StR 598/83) und wird auch im Schrifttum überwiegend gebilligt (…Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 275 StPO Rdn. 11;… Müller in KMR 7. Aufl., § 275 StPO Rdn. 22; Rieß NStZ 1987, 318). - BGH, 05.12.2006 - 4 StR 468/06
Verspätete Urteilsabsetzung (irrtümliche Fristberechnung; rechtfertigende Gründe)
Rn. 6 Ein Irrtum bei der Fristberechnung stellt jedoch keinen die Fristüberschreitung rechtfertigenden Umstand dar (BGH StV 1984, 143; BGH bei Pfeiffer NStZ 1985, 207).
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